Wiederholung des Energieaudits

Für viele Unternehmen steht die Wiederholung des Energieaudits in 2023/2024 auf dem Plan. Das Energieaudit ist gemäß EDL-G turnusmäßig (mindestens) alle 4 Jahre zu wiederholen. Als Stichtag gilt der Abschluss des vorherigen Audits. Haben Sie beispielsweise Ihr Audit am 22.09.2019 abgeschlossen, so muss das neue Audit bis zum 22.09.2023 abgeschlossen sein.

Bei vielen Veranstaltungen zur Einführung der Energieauditpflicht im Jahr 2015 wurde vermittelt, dass eine Wiederholung des Energieaudits immer bis 2019 zu erfolgen habe. Unabhängig davon, wann Sie das Audit durchgeführt haben. Dem ist nicht so!

Haben Sie Ihr erstes Audit erst 2016 abgeschlossen, so müssen Sie Ihr Audit auch erst im Jahr 2020 wiederholen. Dies ist die Regelung gemäß EDL-G, die das BAFA einhält.

Die Anforderungen an das Energieaudit haben sich geändert.

Pünktlich zum Start der ersten Wiederholungsperiode hat das BAFA am 13.02.2019 eine Aktualisierung des „Merkblatt für Energieaudits“ herausgegeben.
Es hat eine umfassende Präzisierung von Inhalten stattgefunden. So wurden die Merkmale für die KMU-Einstufung in Kapitel 2.2 – 2.4 gut verständlich überarbeitet.

Die in unseren Augen wesentlichste Änderung betrifft Kapitel 3.2.1 zur Auditierung von Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten. Wie bisher können bei der Wiederholung des Energieaudits mit dem sogenannten Multi-Site-Verfahren vergleichbare Standorte in sogenannten Clustern zusammengefasst werden. Zuvor sind geeignete Kriterien zu bestimmen, um eine Vergleichbarkeit der Standorte zu gewährleisten. Danach werden die Standorte den Clustern zugeteilt. In den einzelnen Clustern sind dann nur einige Standorte zu begehen.
Jedoch sind Standorte wie Produktionsstätten oder Krankenhäuser jetzt explizit hiervon ausgenommen.

„Nicht geeignet ist die Anwendung des Multi-Site-Verfahrens aufgrund der komplexen und differenzierten gegebenen technischen Infrastruktur z.B. für den Krankenhausbereich oder für Produktionsstätten.“

BAFA – Merkblatt zur Durchführung von Energieaudits vom 13.02.2019

Der Ausschluss von Produktionsstandorten vom Clustering bedeutet für viele Audits einen erheblichen Mehraufwand. Beispielsweise ist nun jeder Produktionsstandort vor Ort zu auditieren und im Bericht aufzunehmen.

Wichtige Änderung gibt es übrigens auch im Bereich Gruppenverband. Hier kann man jetzt ganze Firmen aus dem Audit ausschließen. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Qualität der Energieaudits soll steigen

Das EDL-G fordert die Durchführung von qualitativ hochwertigen Energieaudits. Grundsätzlich sind die Audits gemäß der DIN EN 16247-1 durchzuführen. Darüber hinaus hat das BAFA Vorgaben zur Erstellung eines Auditberichtes veröffentlicht. Der „Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten“ wurde am 19.02.2019 aktualisiert und seitem öfters wieder angepasst. In dieser nun 60 Seiten umfassenden Anleitung sind die Vorgaben der DIN EN 16247-1 konkretisiert. Darüber hinaus sind die Festlegungen des BAFA erläutert. Die Umsetzung dieser Anforderungen erhöht den Aufwand für die Erstellung des Berichts.

Haben Sie in der Vergangenheit bereits ein Audit mit uns durchgeführt? Dann können wir Ihnen versichern, dass Ihnen zumindest aus den neuen Anforderungen an die Berichte keine wesentlichen Mehraufwände entstehen. Durch unsere stetigen Verbesserungsprozesse erfüllen wir bereits schon jetzt alle Anforderungen an den neuen Auditbericht.

Große Unternehmen – Pflicht zum Energieaudit

Energieaudit-Pflicht für große Unternehmen

Seit der Gesetzesnovelle des EDL-G im April 2015 müssen große Unternehmen regelmäßig ein Energieaudit durchführen. Doch ab wann wird man als „groß“ eingestuft?

Unter die Bezeichnung „groß“ fallen alle Betriebe, die folgende Kriterien überschreiten:

  • 250 oder mehr Mitarbeiter oder
  • Jahresumsatz größer 50 Millionen Euro und
  • Bilanzsumme größer als 42 Millionen Euro.

Für die Ermittlung der Mitarbeiterzahl werden Teilzeitstellen anteilig gerechnet. Wenn Sie alle drei Kriterien überschreiten, ist Ihr Unternehmen natürlich ebenfalls als „groß“ einzustufen.

Prüfung des KMU-Status für Unternehmen
Struktogramm zur Prüfung des KMU-Status

Entsprechendes gilt umgekehrt für die KMU Einstufung: die Einhaltung der Mitarbeiterzahl ist bindend. Bei Jahresumsatz und Bilanzsumme können Sie durchaus eines der beiden Kriterien überschreiten: Sie haben ein Wahlrecht welches Sie zur KMU Einstufung nutzen.

Die Ermittlung, ob man als groß oder als KMU (klein- und mittelständisch) zu bewerten ist, erfolgt anhand der KMU-Empfehlung der EU.

Die EU hat hierzu einen recht guten „Benutzerleitfaden zur Definition von KMU“ erstellt, welcher auch beim BAFA als Download zur Verfügung steht.

Diese, im Prinzip recht einfache Eingrenzung kann jedoch zu einigem Kopfzerbrechen führen. Es gibt leider weitere Fallstricke…

Partner- und verbundene Unternehmen sind zu berücksichtigen

Bei der Abgrenzung sind die Personen-, Jahresumsatz- und Bilanzzahlen von Partnerunternehmen anteilig und von verbundenen Unternehmen vollständig zu berücksichtigen.

  • > 25 % – 50 % Anteil: Partnerunternehmen
  • > 50 % – 100 % Anteil: verbundes Unternehmen

Dadurch sind sehr viele Betriebe, deren Mitarbeiterzahlen, Bilanzsumme oder Jahresumsatz deutlich unter den obigen Grenzen liegen, durch die Berücksichtigung der Partner- und verbundenen Unternehmen doch verpflichtet ein Energieaudit durchzufühen. Denn durch den Verbund sind die Personen-, Jahresumsatz- und Bilanzzahlen des Konzerns mit einzurechnen.

Unsere Grafik veranschaulicht die Vorgehensweise im Bewertungsprozess.

Ermittlung des KMU-Status für Unternehmen
Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen sind in der Ermittlung des KMU-Status zu berücksichtigen

Zur Bestimmung des KMU-Status von Betrieb A sind die Anteile von B, C und E jeweils anteilig und von D vollständig mit anzurechnen. Bei einer Kette von Partnerunternehmen ist jeweils nur das Erste zu berücksichten. Die Beziehung von E zu F entfällt in der Berechnung.

In dem Leitfaden der EU werden verschiedene Szenarien von Unternehmensverbünden beschrieben. Allgemeine Informationen zur Bestimmung der Grenzwerte sowie Erläuterung von Spezialfällen werden dort ebenfalls ausführlich beschrieben.

Seit dem ersten Quartal 2016 hat das BAFA mit der Stichprobenkontrolle begonnen. Unternehmen werden aufgefordert, nachzuweisen inwieweit sie der Auditpflicht unterliegen und dieser nachgekommen sind. Was zu tun ist, wenn Sie angeschrieben werden, erfahren Sie hier.

Bei Fragen zur KMU-Einstufung und zur Prüfung ihrer Unternehmenssituation stehen wir gerne als Partner zur Verfügung. Diesen Service bieten wir Ihnen kostenfrei an.

 

 

Wie wird ein Energieaudit durchgeführt?

Energieaudit nach Norm

Der Ablauf und die Anforderungen für ein Energieaudit sind klar definiert und, wie in Deutschland nicht anders zu erwarten, anhand einer Norm strukturiert: der DIN EN 16247-1.

Diese Norm mit dem Titel „Energieaudits – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“  ist die Grundlage für ein Energieaudit wie es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) gefordert ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen hochwertige Ergebnisse aus dem Energieaudit erhalten.

7 Schritte zum Energieaudit

Zur Durchführung eines Energieaudits sind insgesamt 7 Schritte zu durchlaufen:

  1. Einleitender Kontakt
  2. Auftaktbesprechung
  3. Datenerfassung
  4. Außeneinsatz
  5. Analyse
  6. Bericht
  7. Abschlussbesprechung

Einer der aufwändigsten Punkte ist Nummer 3 – Datenerfassung. Denn ein Ziel des Audits ist es, den kompletten Energieverbrauch des Unternehmens auf die jeweiligen Prozesse und Anlagen aufzuschlüsseln.

Hierzu ist eine Erfassung aller maßgeblichen Vebraucher je Energieträger notwendig. Neben der Aufnahme der einzelenen Maschinen sind unter anderem auch Angaben zur mittleren Leistung und Jahreslaufzeit zu erfassen.

Ablauf eines Energieaudits
Ablauf eines Energieaudits inklusive detailierter Darstellung der Tätigkeiten

Dies ist, je nach Größe des Unternehmens, sehr zeitaufwendig. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Erfassung nach ihrem Bedarf.

Unsere Energieauditoren haben Unternehmen in den verschiedensten Branchen auditiert und verfügen daher über viel Erfahrung und Routine. Aufgrund der vielen durchgeführten Energieaudits können wir die Verbrauchererfassung effektiv und kostengünstig übernehmen. Zudem kann somit ein Energieaudit auch deutlich beschleunigt werden, da weniger Abstimmungsbedarf notwedig ist.

Auf qualifizierte Beratung achten

Achten Sie immer darauf, dass der von Ihnen beauftragte Auditor ausreichend qualifiziert und unabhängig ist.

Im Falle eines externen Beraters sollten Sie darauf achten, dass dieser in der Energieauditorenliste des BAFA gelistet ist. Denn Sie müssen die Beraternummer des externen Energieauditors beim Nachweis des Audits im BAFA-Portal angeben. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Auditor die nötige Fachkunde bereits nachgewiesen hat.

Unsere Auditoren verfügen über die nötige Qualifikation und sind für Energieaudits beim BAFA anerkannt. Selbstverständlich finden Sie uns auch in der Energieauditoren-Liste.

Durch die vielseitige Branchenerfahrung unserer Auditoren, können wir die Audits zielgerichtet und effektiv planen und durchführen. Dies erspart Ihnen Aufwand und reduziert die Kosten.

 

Wie hoch sind die Kosten für ein Energieaudit?

Was kostet ein Energieaudit?

Es fällt schwer, im Internet eine Aussage über die Kosten eines Energieaudits zu finden. Zugegebenermaßen ist eine Kalkulation ohne Kenntnis des zu auditierenden Unternehmens allerdings auch nicht möglich. Im Folgenden möchten wir Ihnen eine grobe Übersicht der zu erwartenden Kosten und der beeinflussenden Faktoren geben.

Die Komplexität der Unternehmens- oder Produktionsstruktur ist ein entscheidender Faktor. Ein produzierendes Unternehmen kann bespielsweise nicht einfach mit einer Versicherung, die im Wesentlichen nur über Büroräumlichkeiten verfügt, verglichen werden.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt, in welchen Kostenbereichen sich die Durchführung eines Energieaudits typischerweise bewegt:

  • 6.500 € – 8.000 € für Unternehmen mit einem Standort und niedriger Komplexität, z.B. Dienstleistungs- oder Handelsunternehmen, Verwaltungen
  • 8.000 € – 10.500 € für Unternehmen mit 1 – 5 Standorten und/oder mittlerer Komplexität, z.B. kleinere produzierende Unternehmen
  • 10.500 € – 16.000 € für Unternehmen mit mehr als 5 Standorten und/oder mittlerer Komplexität, z.B. produzierende Unternehmen, Filialisten, Versicherungen
  • über 16.000 € für komplexe Unternehmen oder Unternehmen mit sehr vielen Standorten, z.B. Klinikverbände, Stadtwerke, Industriebetriebe, Filialisten, Banken

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot

Was beeinflusst die Kosten für ein Energieaudit?

Die Kosten für ein qualitativ hochwertiges Energieaudit hängen, wie bereits geschildert, neben der Komplexität der Unternehmens- und Prozessstrukturen überwiegend von der Anzahl der zu auditierenden Standorte ab. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Zahl der zu untersuchenden Standorte zu minimieren wenn sie sich ähnlich sind: das Multi-Site-Audit.

Das Multi-Site-Audit ermöglicht es, bei gleichen oder ähnlichen Standorten, lediglich einen Teil der Standorte zu auditieren. Hierdurch sparen Sie Zeit und Kosten im Auditprozess. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zusätzlich hängen die Kosten davon ab, ob und wie viele Messungen durchzuführen sind, oder ob die Datenaufnahme intern oder extern erfolgen soll. Als Unternehmen haben Sie überdies interne Kosten, vorwiegend in Form von Personalbindung für Datenerhebung und- Beschaffung sowie Begleitung der externen Auditoren.

Ihre Vorteile bei die-energieauditoren.de

Neben der fachgerechten Durchführung des Energieaudits durch unsere kompetenten, freundlichen Mitarbeiter sichern wir Ihnen folgende Punkte zu:

  • klar und fair kalkulierte Angebote
  • Kostensicherheit durch Festpreisangebote
  • Reisekosten inklusive

Darüber hinaus erhalten Sie als Ergebnis des Energieaudits konkrete Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten. In den meisten Fällen übersteigen die aufgedeckten, jährlichen Einsparpotentiale die Kosten des Energieaudits deutlich.