BAFA fordert Nachweis des Energieaudits

Stichprobenkontrolle hat begonnen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im ersten Quartal 2016 mit der Prüfung zur Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) begonnen. Seitdem werden Unternehmen angeschrieben und zum Nachweis aufgefordert, inwieweit sie der Energieauditpflicht nachgekommen sind.

Sofern Sie zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, musste dieses erstmalig bis zum 05.12.2015 abgeschlossen sein.
Das Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden, dementsprechend ist das Folgeaudit bis spätestens zum 05.12.2019 abzuschließen.

Führen Sie das Energieaudit auch durch, wenn die ursprüngliche Frist (05.12.2015) bereits abgelaufen ist.

Wir raten das Energieaudit auch dann durchzuführen, wenn die ursprüngliche Frist (05.12.2015)  schon länger verstrichen ist, da das BAFA laufend die Einhaltung des EDL-G prüft.

Auditpflichtig und nun vom BAFA zum Nachweis aufgefordert?

Bisher räumt das BAFA den Unternehmen einen Zeitraum von 4 Wochen ein, um die erforderlichen Nachweise im Portal des Bundesamtes hochzuladen.

Handeln sie zügig. Wenn Sie der Auditpflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Je nach Größe Ihres Unternehmens schaffen wir es, das Energieaudit innerhalb der (bisherigen) 4-Wochen-Frist des BAFA durchzuführen.

Ob hierdurch eine mögliche Bußgeldzahlung vermieden werden kann, können wir jedoch nicht garantieren.

„Das BAFA hat bei der Verhängung von Bußgeldern pflichtgemäßes Ermessen.“

so das Zitat aus dem FAQ-Bereich von der Seite des Bundesamtes. Ein Bußgeld befreit nicht von der Durchführung des Audits. Es können auch mehrere Bußgeldbescheide verhängt werden.

Für den Nachweis hat das BAFA ein Formular Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits auf der Homepage des Bundesamtes eingestellt. Dieses ist nach Aufforderung innerhalb von 4 Wochen zusammen mit dem Auditbericht hochzuladen.

Unsere Kunden erhalten das vorausgefüllte Formular im Abschlussgespräch zusammen mit dem Auditbericht.

Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Falls Sie zu der Gruppe der KMU gehören, müssen Sie eine entsprechende Erklärung gegenüber dem BAFA abgeben.

Ob Sie ein KMU oder großes Unternehmen sind, erfahren Sie hier.

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