Wie wird ein Energieaudit durchgeführt?

Energieaudit nach Norm

Der Ablauf und die Anforderungen für ein Energieaudit sind klar definiert und, wie in Deutschland nicht anders zu erwarten, anhand einer Norm strukturiert: der DIN EN 16247-1.

Diese Norm mit dem Titel „Energieaudits – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“  ist die Grundlage für ein Energieaudit wie es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) gefordert ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen hochwertige Ergebnisse aus dem Energieaudit erhalten.

7 Schritte zum Energieaudit

Zur Durchführung eines Energieaudits sind insgesamt 7 Schritte zu durchlaufen:

  1. Einleitender Kontakt
  2. Auftaktbesprechung
  3. Datenerfassung
  4. Außeneinsatz
  5. Analyse
  6. Bericht
  7. Abschlussbesprechung

Einer der aufwändigsten Punkte ist Nummer 3 – Datenerfassung. Denn ein Ziel des Audits ist es, den kompletten Energieverbrauch des Unternehmens auf die jeweiligen Prozesse und Anlagen aufzuschlüsseln.

Hierzu ist eine Erfassung aller maßgeblichen Vebraucher je Energieträger notwendig. Neben der Aufnahme der einzelenen Maschinen sind unter anderem auch Angaben zur mittleren Leistung und Jahreslaufzeit zu erfassen.

Ablauf eines Energieaudits
Ablauf eines Energieaudits inklusive detailierter Darstellung der Tätigkeiten

Dies ist, je nach Größe des Unternehmens, sehr zeitaufwendig. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Erfassung nach ihrem Bedarf.

Unsere Energieauditoren haben Unternehmen in den verschiedensten Branchen auditiert und verfügen daher über viel Erfahrung und Routine. Aufgrund der vielen durchgeführten Energieaudits können wir die Verbrauchererfassung effektiv und kostengünstig übernehmen. Zudem kann somit ein Energieaudit auch deutlich beschleunigt werden, da weniger Abstimmungsbedarf notwedig ist.

Auf qualifizierte Beratung achten

Achten Sie immer darauf, dass der von Ihnen beauftragte Auditor ausreichend qualifiziert und unabhängig ist.

Im Falle eines externen Beraters sollten Sie darauf achten, dass dieser in der Energieauditorenliste des BAFA gelistet ist. Denn Sie müssen die Beraternummer des externen Energieauditors beim Nachweis des Audits im BAFA-Portal angeben. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Auditor die nötige Fachkunde bereits nachgewiesen hat.

Unsere Auditoren verfügen über die nötige Qualifikation und sind für Energieaudits beim BAFA anerkannt. Selbstverständlich finden Sie uns auch in der Energieauditoren-Liste.

Durch die vielseitige Branchenerfahrung unserer Auditoren, können wir die Audits zielgerichtet und effektiv planen und durchführen. Dies erspart Ihnen Aufwand und reduziert die Kosten.

 

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